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   BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66   

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https://dejure.org/1966,1426
BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66 (https://dejure.org/1966,1426)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1966 - 1 StR 215/66 (https://dejure.org/1966,1426)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1966 - 1 StR 215/66 (https://dejure.org/1966,1426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung - Ausschließliche Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten bei einem in Deutschland stationiertem Soldaten der US-amerikanischen Streitkräfte - Verzichtsrücknahme der Bundesrepublik ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2280
  • MDR 1966, 859
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Beschuldigten zur Nachtzeit mit § 136a

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66
    Da aber der Angeklagte sich während der Hauptverhandlung, nun ordnungsmäßig belehrt und im Beistand seines Verteidigers, freiwillig zu seinen Angaben im Vorverfahren bekannt hat, so kommt es auf die Umstände nicht mehr an, unter denen er seinerzeit vernommen wurde (vgl. BGHSt 1, 376, 379, 380) [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51]; ob jene Vorgänge seine früheren Angaben unverwertbar gemacht hätten, braucht hiernach weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht untersucht zu werden.
  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66
    Als Schöffin war hiernach Frau N. (Nr. 25 der Liste der weiblichen Jugendschöffen) berufen, weil sie in der Liste nach Frau M. (Nr. 24) stand, die zuletzt zu einer Hauptverhandlung einberufen worden war, nämlich am 26. Juli 1965 (vgl. BGHSt 12, 243).
  • BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66
    Sie stand unter Nr. 19 der Liste und war früher zu einer Hauptverhandlung einberufen, dann aber von der Teilnahme befreit worden; ob diese damalige Handhabung dem Gesetz entsprach, war jetzt nicht zu prüfen (BGH, Urt. v. 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 -).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66
    Die Aufklärungspflicht drängte daher nach Sachlage nicht zur Anhörung eines weiteren Sachverständigen (BGHSt 3, 169, 175) [BGH 18.09.1952 - 3 StR 374/52].
  • BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Diese sichere Mitteilung war um so mehr ausreichend, als selbst eine "vorläufige" Rücknahmeerklärung zur Fristwahrung genügen würde (BGH NJW 1966, 2280).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 334/72

    Verurteilung wegen Diebstahls und Bandendiebstahls - Konkurrierende

    Sie muß erkennbar dem Zweck dienen, die Frist des Art. 19 Abs. 3 des Zusatzabkommens in Lauf zu setzen (BGH NJW 1966, 2280 Nr. 10).
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